Das Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht dekretiert die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, speziell den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, falls erforderlich, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften.
Das Kollektivarbeitsrecht ordnet Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber, beziehungsweise Verbände und zum anderen Arbeitnehmerorgane, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Kollektives Arbeitsrecht behandelt die Gegebenheiten des Streik- und Aussperrungsrechts, des Betriebsverfassungsrechts sowie des Tarifrechts.
Themen des Arbeitsrechts
Deutsches Arbeitsrecht ist wirklich unübersichtlich aufgebaut, weil es trotz vieler Anstrengungen, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Darum müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen plagen.
Diese Quellen des Rechts spiegeln sich innerhalb der Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und dessen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als tiefste Ebene langt.
Zugleich müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht miteinbeziehen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Leipzig übernommen werden kann.
Doch wenn ist es empfehlenswert einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen? Sicherlich, wenn es um Bedeutendes geht, wie beispielsweise berufliche Aussichten, Geld, die Karriere oder auch nur den guten Ruf. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind betreffs der juristischen Lage jederzeit auf dem gültigen Stand und wissen, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das wird essenziell, wenn beispielsweise die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen.
Wir von der Leipziger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0341-22907785
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