Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Abgeltung anwaltlicher Leistungen muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgen, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Will ein Klient des Anwalts mit einem Verfahren beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenso 8000 Euro. Abhängig davon welche Tätigkeit übernommen wurde, kann der Rechtsanwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Problematischer ist die Berechnung des Streitwertes, sofern es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Gesetzt es geht um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt mithin darauf an, welche Tätigkeiten aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 11.750,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 432,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Unter Hinzurechnung der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.

Diese Summe ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro hinzugerechnet werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2282,54 Euro. Aber auch bei einem Verfahrensende mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei dieser Beispielrechnung auf 4.380,15 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung sowie das Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, jedoch degressiv und nicht linear.

Praktisch kann ein Gerichtsverfahren ohne Zweifel teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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