Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln. Die Arbeitgeber sind im Normalfall Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist Arbeitgeber. 

Die andere Arbeitsvertragspartei ist der Arbeitnehmer, da ohne gäbe es die Arbeitgeber gleichfalls nicht. Beim Arbeitnehmer handelt es sich dementgegen immer um eine natürliche Person, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Immer wenn der Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Arbeitszeit, die Inhalte und den Erbringungsort der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge besteht prinzipiell Formfreiheit, was bedeutet, sie können mündlich oder schriftlich wirksam abgeschlossen werden. Freilich ist der Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den Vertragsbeginn sowie die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung zu übergeben. 

Ausgenommen der Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie eventuell das Ende des Arbeitsvertrages hinein, hinzu kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Darlegungen zur Arbeitsleistung untergliedern sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Gleichfalls sollten die Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, genannt werden. 

Zur Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie es sich zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Besser nicht sollten die Angaben zu Aufwendungsersatz, Zulagen, vermögenswirksamen Leistungen sowie Gratifikationen fehlen. 

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