Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Gemeinhin kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bloß unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Festlegungen gelten sowohl für den kündigenden Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer, welche das bestehende Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen wollen. Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung um ein bestehendes Vertragsverhältnis zu beenden.

Kündigungsfristen werden in arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen getroffen, falls es solche jedoch nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit über zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate beschäftigt ist und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung eines Beschäftigten geht es um dessen Person, nachdem er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Dieses kann beispielsweise durch eine Krankheit oder eine Statusänderung bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb wegfällt und es für diesen keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt, kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Frage. Ist ein solcher Fall gegeben, möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung findet dann statt, wenn ein Beschäftigter den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Dieses ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Angestellter Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.

Alle diese Kündigungsarten erfordert eine möglichst präzise Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf den Wirkungsgrad kommt es nämlich an, sollte sich ein Betroffener mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Leipzig wehren, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Verpflichtung versucht er sich häufig durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.

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