Anwälte für Arbeitsrecht in Leipzig

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Sobald juristische Angelegenheiten zu tätigen sind, werden Anwälte hinzugezogen. Es könnte ein Patentanwalt sein, sofern es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung von natürlichen und juristischen Personen. Zugleich gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die juristischen Sachen in Verbänden und Unternehmen kümmern.

Erst wenn ein Anwalt besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist es ihm erlaubt sich Fachanwalt zu nennen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit dem Jahr 2019 in 24 Rechtsgebieten erreichbar. Wie aus einem normalen Anwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Nur knapp 28 Prozent der Rechtsanwälte sind Fachanwälte, ein gutes Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besondere Kenntnisse im Verfahrensrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht nachweisen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört in diesem Kontext das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Vorrang hat aber das individuelle Arbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen hinsichtlich dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, und des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, erwartet.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bekommen. muss der Bewerber mindestens 100 von ihm bearbeitete Fälle belegen, von diesen müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt wird, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

Wir von der Leipziger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0341-22907785


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