Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Die Abmahnung ist eine Option um auf vertragswidriges Verhalten hinzudeuten und mit dem Gebot zu versehen dieses zukünftig zu unterlassen. Eine Abmahnung kann zum einen durch den Arbeitgeber oder zum anderen durch den Arbeitnehmer erfolgen. Im überwiegenden Teil der Fälle erfolgt die Abmahnung jedoch durch den Arbeitgeber, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Absprachen halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.

Eine Abmahnung differenziert sich dabei signifikant durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften, von anderen Disziplinarmaßnahmen. Im Gegensatz zu Anhörung, Verwarnung und Co wohnt der Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion inne. Diese kündigt direkt an, dass der Abgemahnte mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Und bitte beachten: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – was nun?

Um auf eine Abmahnung zu reagieren, gibt es zahlreiche Weisen. Arbeitnehmer können den Betriebsrat einschalten, einfach nichts tun, eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen oder prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht.

Eine unmittelbare Stellungnahme sollte der Abgemahnte unbedingt bleibenlassen, weil es weder sinnvoll ist, impulsiv zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Natürlich wird es kaum schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Kritiken befasst.

Verschiedentlich wird geraten, gegen eine erhaltene Abmahnung zu klagen, dabei gibt es durchaus Fälle, in denen es sinnvoller ist, nichts zu tun. Eine offenbar zu Unrecht veranlasste Abmahnung, kann bei einem möglichen Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker gezogen werden.

Wie die vernünftigste Reaktion auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den spezifischen Umständen ab. Wird eine Abmahnung als angemessen empfunden, braucht der Arbeitnehmer nur sein vertragswidriges Verhalten abzustellen. Ist die Sache verzwickter, lohnt es sich, Rat von außen zu nutzen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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