Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – was ist das?

Um einen bestehenden Arbeitsvertrag zu beendigen, kommt im Arbeitsrecht die Kündigung, also eine einseitige sowie empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, zur Anwendung. Die Rechtsgültigkeit von Kündigungen hängt entscheidend von deren Wirksamkeit ab, die aber an verschiedene Bedingungen geknüpft ist, darum müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es gibt etliche Optionen die Kündigungen zur besseren Übersicht zu unterteilen. Zu unterscheiden ist zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung, zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung und zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber. Zusätzlich lässt sich zwischen Verdachts-, Änderungs- und Druckkündigungen differenzieren.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die schwerwiegendste Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist die Schriftform, denn fehlt diese, ist die Kündigung zweifellos ungültig. Gleichwohl gibt es Ausnahmen, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer telefonisch kündigt und anschließend tatsächlich nicht zur Arbeit kommt, kann er durchaus die Wirksamkeit der Kündigung erreichen

Ebenfalls wichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz schützt viele von Beschäftigten vor einer ordentlichen Kündigung, weil laut dessen lediglich bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Jedoch gilt dieses Gesetz ausschließlich in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und gilt nur für mehr als sechs Monate beschäftigte Mitarbeiter.

Für viele Personengruppen gibt es noch darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt zustimmen. Unter keinen Umständen dürfen Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates, Schwangere sowie Mütter und Väter während der Elternzeit gekündigt werden.

Wenn Sie eine Kündigung bekommen haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Leipzig einlegen können, doch wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

Wir von der Leipziger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0341-22907785.


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline: 0341-22907785

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.