
Der Aufhebungsvertrag
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Mittel der Vertragsbeendigung und kann von den Vertragsparteien frei gestaltet werden, jedoch ist prinzipiell die Schriftform vorgeschrieben. Der große Gestaltungsspielraum wird im Arbeitsrecht unter anderem dafür genutzt, Abfindungen und Wettbewerbsverbote zu vereinbaren. Der Hauptanlass der Arbeitgeber Aufhebungsverträge anzubieten, ist, dadurch den bestehenden Kündigungsschutz des Arbeitnehmers auszuschalten.
Um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beendigen, bieten sich deshalb, je nach den Umständen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Deshalb setzt das voraus, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einerseits für den Arbeitgeber und andererseits für den Arbeitnehmer in Frage kommt. Weil Aufhebungsverträge gerade für die Arbeitnehmer mit handfesten Nachteilen verbunden sind, sollten sie diese nicht vorschnell unterzeichnen.
Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien
Das Plus liegt deutlich auf der Arbeitgeberseite: Die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden, die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich und das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind überschaubar: So kann er ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln, die Kündigungsfrist abkürzen, mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen sowie eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen.
Die potenziellen Risiken sind für die Seite der Arbeitgeber überschaubar: Abfindungszahlungen in erheblicher Höhe sind bei den meisten Aufhebungsverträgen kaum abzuwenden, manchmal kommt noch eine zuzügliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots hinzu.
Die Risiken für den Arbeitnehmer sind möglicherweise sehr groß: Eventuell ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld, endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist, unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen oder entfällt der bestehende Kündigungsschutz.
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