Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Abfindungen sind eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Zahlung gemeinhin kein Rechtsanspruch besteht. Das ist unter anderem dem Sachverhalt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf zielt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Ungeachtet dessen kann man in Deutschland Abfindungsansprüche unterscheiden – in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare sowie solche, die nicht erzwingbar sind. Nicht erzwingbar ist eine Abfindung nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich hinsichtlich der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts durchaus, falls der Tarifvertrag, ein Sozialplan oder das Betriebsverfassungsgesetz diese vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der wesentlichen Aspekte bei der Gestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld I. Mit einer vorschnellen Unterzeichnung einen Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Höhe der Abfindung ist nicht per Gesetz geregelt, sondern abhängig vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Gleichwohl sind die Arbeitnehmer zumeist im Nachteil, da diese ihrem Gegenpart bei den Verhandlungen aus mehreren Gründen nicht gewachsen sind.

Die Arbeitgeber versuchen, aus einer Position der wirtschaftlichen, psychologischen und intellektuellen Stärke, die Abfindungshöhe zu kleinzuhalten, zudem verfügen sie über mehr Erfahrungen. Aus diesem Grunde lohnt es sich zu prüfen, ob es sich lohnt die beschriebenen Nachteile durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts auszugleichen.

Indes gibt es bei solchen Verhandlungen ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine überdurchschnittliche Abfindung zu bekommen? Unsere Leipziger Anwälte erhandeln immer wieder überdurchschnittlich hohe Abfindungen für unsere Mandanten, aus diesem Grund raten wir guten Gewissens, in Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu beanspruchen.

Wir von der Leipziger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0341 2290778


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