Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung
Bevor für eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt Kosten auflaufen, bieten wir Ihnen, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung an. Es genügt ein Anruf unserer Nummer 0341-2290778. Da sprechen Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, dem können Sie Ihr Problem beschreiben und bekommen anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.
Diese Bewertung sowie die hiermit assoziierten Aussichten ermöglichen Ihnen, selber einzuschätzen, inwiefern sich in dieser Sache eine tiefergehende rechtliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt. Nun können Sie in Ruhe entscheiden, da erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben sich die Kosten für die Beratung beim Anwalt. In unserer Leipziger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Beratungsgespräch wird ergründet, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Im Übrigen ist dieses Gespräch für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Leipzig e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.
Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt überwiegend, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Leipzig. Sowohl die dafür genannten Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten leiten sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der schlussendlich maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 3.750,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 850,85 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 330,82 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 3.750,00 Euro Streitwert, 1.701,70 Euro nach einem Urteil und 2.363,34 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Leipziger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0341 2290778
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