Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?
Das pausenlose und absichtsvolle Herabsetzen, Ausgrenzen und Diskriminieren von Personen über einen längeren Zeitraum beschreibt man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen Rechtsbegriff. Mit der Benennung Mobbing fasst man ganz unterschiedliche Handlungen zusammen, die aber nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist eine komplexe Angelegenheit, die allein in Deutschland zirka 1,5 Millionen Menschen auf der Arbeit betrifft.
Mobbing im beruflichen Umfeld wird häufig durch unzureichende Arbeitsorganisation verursacht, weil die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, welche unter negativen Umständen Auseinandersetzungen und Feindschaften begünstigt. Gelingt es den Verantwortlichen des Unternehmens nicht, die Gegebenheiten zu verbessern, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren
Mobbing ist eine unerwünschte Struktur mit vielen möglichen Beteiligten, die es zu verstehen gilt. Manche Mitarbeiter schauen einfach nur weg, weil sie vermuten ansonsten selbst zum Opfer zu werden, derweil andere genüsslich zuschauen und hinzu kommen die Mittäter welche den Täter bei seinen Mobbinghandlungen sekundieren.
Hat ein Kollege das fühlt, dass er gemobbt wird, sollte er sich unverzüglich wehren, indem er zuerst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat informiert. Insofern das keine Abhilfe schafft, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.
Darin soll der Betroffene alle Mobbinghandlungen für etwa zehn Wochen detailliert sammeln, das heißt, exakt eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Bloße Vermutungen, Verallgemeinerungen, eigene Wertungen und Beschimpfungen sollten freilich vermieden werden.
Gehen mit solchen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, Beleidigungen, Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei Mobbing ist der Arbeitgeber immer in der Pflicht, weil er das Mobbing unterbinden muss, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.
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