Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Vorsorglich sofort! Sobald Arbeitnehmer gekündigt werden, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Jedoch ist es gerade in dieser Zeit wichtig, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und schon deshalb ist es empfohlen unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.

So manche Gekündigte schrecken davor zurück einen Anwalt einzubeziehen, weil sie unverhältnismäßige Honorare erwarten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie erstmal anhören. Wenn Sie Ihr Problem beschrieben haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Aussichten selber zu bewerten.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Voraussetzung ist, sich nicht vom Arbeitgeber überreden zu lassen, schließlich gibt es keine Notwendigkeit oder Pflicht etwas zu unterzeichnen. Hingegen läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.

Reden Sie im Falle einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wer diese nicht beachtet, verspielt rechtliche Möglichkeiten und riskiert den finanzielle Ansprüche.

Nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das bedeutet für den Arbeitnehmer, wenn er nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als akzeptiert.

Aber Vorsicht, es gibt noch viel kürzere Fristen, welche nach einer Kündigung zu laufen beginnen, beispielsweise muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Hiernach ist es ratsam bei einer erhaltenen Kündigung, schnell einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu bekommen.

Wir von der Leipziger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0341 2290778


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